Angelbedingungen des FSV Bremervörde
Fanggeräte:
3 Handangeln mit je 1 Haken - Bei Gastanglern 2 Handangeln mit je 1 Haken
Wasserfahrzeuge:
Obere Oste: Ruderboote
Vörder See: Ruder- und Elektroboote
Untere Oste: Ruder-, Elektro- und Motorboote
Die Nutzung von Wasserfahrzeugen jeglicher Art ist Gastanglern nicht gestattet.
Schonzeiten für Raubfische:
Zander 01.02. bis 31.05.
Hecht und Barsch: 01.02. bis 30.04.
Bach- und Meerforelle: 01.01. bis 15.02. und 15.10. bis 15.02.
Lachs: 01.01 bis 15.03. und 15.10. bis 15.03.
!!! Während der Raubfischschonzeit vom 01.02. - 30.04. ist das Angeln mit künstlichen Ködern und Köderfischen verboten !!!
Das Angeln mit der Nass- und Trockenfliege ohne Streamer ist ab dem 16.02. gestattet
Das DropShot Angeln ist während der Raubfischschonzeit verboten !!!
Der Stör ist ganzjährig geschont!
Absolutes Angelverbot im Vörder See vom 01.01. bis 28.02.
Für Gastangler ist das Angeln zwischen Wehranlage und Hafeneinfahrt (Neuer Ostearm) verboten
Mindestmaße:
Barsch = 20 cm
Forelle = 25 cm
Schleie = 30 cm
Aal = 45 cm
Karpfen = 40 cm
Zander = 50 cm
Lachs = 50 cm
Meerforelle = 50 cm
Hecht = 50 cm
Wels = 50 cm
Rapfen = 40 cm
Wichtige Hinweise:
Das Angeln mit dem lebenden Köderfisch ist verboten. Der Setzkescher ist verboten. Hakenlöser, Maß und Kescher dürfen nicht fehlen.
Der Angelplatz ist stets sauber zu verlassen! Lager- und Grillfeuer, sowie das Zelten sind verboten. Die Uferanlagen sind zu schonen.
Das Befahren von Wiesen und Deichen ist auch bei vorliegender Genehmigung des Grundstückeigentümers verboten.
Im Hafen ist das Angeln ganzjährig verboten.